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Donnerstag, 18 November 2021 20:49

3G-Regel - Was muss, das muss! Empfehlung

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Liebe Eltern und Großeltern,

laut neuer Coronaschutzverordnung sind wir gezwungen, ab dem 14.01.2022 die 3G-Regelung in unseren Kinderkursen umzusetzen.

Welche Regeln gelten lt. aktueller Corona-Not-Verordnung (Sachsen)?

  • 3G-Regel - gilt für die Begleitperson
  • Testpflicht für Kinder: Kinder sind bis 6 Jahre ausgenommen, 6-12 Jahre sind ausgenommen, wenn eine Testpflicht in der Schule besteht!
  • Maskenpflicht - FFP2 bis zum Beckenrand!
  • Maskenpflicht für Kinder:  Kinder sind bis 6 Jahre ausgenommen, 6-12 Jahre müssen eine medizinische (nicht FFP2) Maske tragen.
  • nur eine Person darf mit dem Kind in unsere Einrichtung

PS: Diese Regel haben wir nicht gemacht und müssen uns daran halten!

3G - Regel:

GEIMPFT: Personen mit Nachweis der vollständigen Schutzimpfung.

GENESEN: Personen mit Genesenem-Nachweis

GETESTET: Tagesaktuellen Negativ-Test

Euer Leipziglerntschwimmen-Team

Gelesen 3945 mal Letzte Änderung am Freitag, 21 Januar 2022 13:44
Redaktion

Spielerisches Schwimmen macht Ihrem Kind Spaß! Leipziglerntschwimmen, das ist unser Motto.

www.leipziglerntschwimmen.de

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