Liebe Eltern und Großeltern,
laut neuer Coronaschutzverordnung sind wir gezwungen, ab dem 14.01.2022 die 3G-Regelung in unseren Kinderkursen umzusetzen.
Welche Regeln gelten lt. aktueller Corona-Not-Verordnung (Sachsen)?
- 3G-Regel - gilt für die Begleitperson
- Testpflicht für Kinder: Kinder sind bis 6 Jahre ausgenommen, 6-12 Jahre sind ausgenommen, wenn eine Testpflicht in der Schule besteht!
- Maskenpflicht - FFP2 bis zum Beckenrand!
- Maskenpflicht für Kinder: Kinder sind bis 6 Jahre ausgenommen, 6-12 Jahre müssen eine medizinische (nicht FFP2) Maske tragen.
- nur eine Person darf mit dem Kind in unsere Einrichtung
PS: Diese Regel haben wir nicht gemacht und müssen uns daran halten!
3G - Regel:
GEIMPFT: Personen mit Nachweis der vollständigen Schutzimpfung.
GENESEN: Personen mit Genesenem-Nachweis
GETESTET: Tagesaktuellen Negativ-Test
Euer Leipziglerntschwimmen-Team